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Hamburg, 15. Juni 2023

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat heute einer Klage des Bundesverbands der deutschen Verbraucherzentralen gegen die EOS Investment GmbH stattgegeben. Demnach dürfe das Unternehmen keine Erstattung der Inkassovergütung gegenüber säumigen Verbraucher*innen verlangen, da ihr trotz Beauftragung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH kein erstattungsfähiger Schaden entstanden sei. EOS hält die Entscheidung für falsch und wird dagegen Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

„Aus unserer Sicht hat das OLG Hamburg im Verfahren wesentliche Punkte außer Acht gelassen“, erläutert Dr. Hendrik Aßmus, Head of Legal bei EOS in Deutschland. „In allen behandelten Musterfällen lag unstrittig ein Zahlungsverzug vor. Bei der Bearbeitung dieser Forderungen sind Kosten entstanden, die nach unserem Rechtsverständnis der säumige Zahler zu tragen hat. Schließlich ist er seiner Pflicht zur fristgerechten Bezahlung nicht nachgekommen. Das Urteil verstößt damit gegen wesentliche Grundprinzipien des deutschen Schadenersatzrechts, weshalb wir es vom BGH überprüfen lassen.“

Mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist frühestens 2024 zu rechnen.

Über die EOS Gruppe

Die EOS Gruppe ist ein führender technologiebasierter Investor in Forderungsportfolios und Experte bei der Bearbeitung offener Forderungen. Mit über 45 Jahren Erfahrung und Standorten in 24 Ländern bietet EOS seinen Kund*innen weltweit smarte Services rund ums Forderungsmanagement. Im Fokus stehen Banken sowie Unternehmen aus den Bereichen Immobilien, Telekommunikation, Energieversorgung und E-Commerce. EOS beschäftigt mehr als 6.000 Mitarbeiter*innen und gehört zur Otto Group.

Weitere Informationen zur EOS Gruppe: eos-solutions.com

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